Insolvenz im „Umfeld der Energiekonzepte Deutschland GmbH“-KSW Handwerks GmbH

Published On: Mittwoch, 24.01.2024By Tags:

FireShot Capture 061 – Liste der Gesellschafter – www.northdata.de

Amtsgericht Dresden – Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 534 IN 108/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der KSW Handwerks GmbH, Frauenmarkt 2, 01558 Großenhain, Amtsgericht Dresden , HRB 38292
vertreten durch die Geschäftsführerin Stephanie Wilhelm
vertreten durch den Geschäftsführer Kersten Wilhelm
– wurde am 23.01.2024 um 14:15 Uhr Dr. Nils Freudenberg, Caspar-David-Friedrich-Straße 6, 01219 Dresden, Telefon geschäftlich 0351 47782 31, Website www.tiefenbacher.de, Telefax 0351 47782 44 zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

– wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Rechtsbehelfsbelehrung:

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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.

Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

12 Comments

  1. Rönfeldt Dienstag, 23.04.2024 at 20:00 - Reply

    Fast so schlau wie Cumex! Glaubt jemand, die Jungens werden belangt werden oder gar zu Regress verurteilt?
    Zitronenfalter falten leider doch keine Zitronen

  2. rapunzel Dienstag, 23.04.2024 at 19:45 - Reply

    Wenn man sich den Umgang der deutschen Justiz mit dem Cumex-Betrug ansieht, muss man nicht erwarten, dass der Firma auf lange Sicht für den vielfachen Betrug verantworten muss. Haben sie doch schlau eingefädelt. Man muss nur möglichst viel verschachteln, dann geben die Behörden auf.

  3. Benjamin Donnerstag, 15.02.2024 at 00:49 - Reply

    Hallo, kann die Redaktion uns zusammen bringen die die nicht bezahlt wurden,

    • Frank Donnerstag, 22.02.2024 at 10:22 - Reply

      Ja das wäre schön

  4. Klaus Hermann Sonntag, 11.02.2024 at 15:19 - Reply

    Ich habe sehr positive Erfahrungen mit der EKD gemacht. Selbst Reklamationen wurden rasch und äußerst zuvorkommend umgesetzt. Kann den Frust hier nachvollziehen, bei einer Firma im Aufbau sind manchmal Schwierigkeiten zu erwarten. EKD hat ja aber große Investoren und Insolvenzschutz so dass man sich hier gar keine Sorgen zu machen braucht meiner Meinung nach.
    Beste Grüße
    Herrmann

    Anmerkung der Redation:
    Das mit dem Insolvenzschutz müssen Sie mir dann bitte einmal erklären, denn gerade ist doch eine Firma aus dem Unternehmensgeflecht von EKD in Insolvenz gegangen. Ist Ihnen die Insolvenz der KSW Handwerks GmbH nicht bekannt?

    • Benjamin Donnerstag, 15.02.2024 at 00:51 - Reply

      Was Sie hier erzählen soll doch als Witz durch gehen oder ? Wenn Sie wüssten was die mir schulden würden Sie vom Hocker fallen

  5. Ortrud Feck, Ass.jur. Freitag, 09.02.2024 at 15:32 - Reply

    Ich bin dabei. Die Kanzlei Degen und Partner aus Leipzig setzt mich massiv unter Druck, eine Schadenersatzforderung in Höhe von 6.355,-€ zu begleichen, auf einen Vertrag, der nicht mit der Firma ekd zustandegekommen ist. Die Forderung, auf die die Anwälte sich berufen, konnte nicht abgetreten werden, weil keine Forderung entstanden ist! Das riecht nach Betrug!

  6. Frank Freitag, 09.02.2024 at 09:04 - Reply

    wir sind auch betroffen unsere leistung wurde nicht bezahlt

  7. Hans Schmidt Dienstag, 30.01.2024 at 11:36 - Reply

    Bei der Energiekonzepte Deutschland GmbH dreht sich das Personallarussell ja auch munter weiter. Laut Handelsregister ist Florian Riedel seit dem 27.12.2023 nicht mehr Geschäftsführer, obwohl er erst am 30.05.2023 zum Geschäftsführer bestellt wurde (Probezeit nicht bestanden?). Ausserdem ist am 27.12.2023 mit Lukas Sven Wasemann ein weiterer neuer Geschäftsführer bestellt worden (er ist übrigens laut Handelsregister erst 27 Jahre alt und bringt damit bestimmt eine wirklich reichhaltige Erfahrung in der Führung großer Unternehmen mit sich). Mal schauen, ob sich im Sinne der Kunden irgendwann etwas verbessert.

  8. Seidel Montag, 29.01.2024 at 20:31 - Reply

    Eine unseriöse Firma die ihre Kunden vorführt. Reklamationen und Garantieleistungen werden nur schleppend oder gar nicht ausgeführt.

  9. M.k Montag, 29.01.2024 at 19:44 - Reply

    Wir wurden von der Firma auch verarscht.
    Tausende Euros nicht bezahlt.

  10. Benjamin Samstag, 27.01.2024 at 15:28 - Reply

    Wir wurden von der Firma verarscht, wer noch, das sollten wir gemeinsam sofort angehen

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