11 IN 39/22: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BSE Strom und Erdgas GmbH, Handelsstraße 7, 27374 Visselhövede (AG Walsrode, HRB 206095), vertreten durch: Thorsten Werner Schneider, (Geschäftsführer), – Antragstellerin – Verfahrensbevollmächtigte: PricewaterhouseCoopers Legal Aktiengesellschaft, Rechtsanwaltsgesellschaft, Alsterufer 1, 20354 Hamburg, hat die Antragstellerin einen Antrag auf Anordnung der Eigenverwaltung gestellt. Gemäß § 270b InsO wurde am 08.08.2022 die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wurde zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Pannen, Neuer Wall 25/ Schleusenbrücke 1, 20354 Hamburg, Tel.: 040 320857-0, Fax: 040 320857-140, E-Mail: info@profpannen.de. Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen. Gemäß § 270d Abs. 1 S. 1 InsO wurde der Antragstellerin eine Frist zur Vorlage eines Insolvenzplanes von 1 Monat gesetzt. Es wurde gemäß §§ 270c Abs. 3 S. 1, 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1a InsO ein vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung wurden gem. §§ 270 c Abs. 3 S. 1, 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen wurden einstweilen eingestellt – soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Der vollständige Beschluss ist für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Walsrode einsehbar.
Amtsgericht Walsrode, 20.09.2022
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