Die Wellen sind damals wegen der Aktion der IG Lombard hochgeschlagen und das mit Recht. Auch wenn die Aktion sicherlich legal war, aber aus unserer subjektiven Sicht nicht legitim. Peter Stütz von der IG Lombard hat sich damit auch keinen Gefallen getan, höchstens seinen rund 40 Vermittlern, die seine IG am Leben halten. Und das tat er auch nur, um sich selber zu schützen.
Es gibt immer noch, leider, gutgläubige Anleger, die einfach „den Knall noch nicht gehört haben“. Es geht jetzt darum, vor allem die Vermittler der Pfandhausprodukte mit in die Verantwortung zu nehmen und sich den ehemaligen Beratungsprozess genau anzuschauen, ob da alles in Ordnung war. Viele der Vermittler haben eine Vermögensschadenhaftpflicht, die dann eintreten wird, wenn der Vermittler eine Falschberatung durchgeführt hat und von einem Gericht zum Schadensersatz rechtskräftig verurteilt wurde. Natürlich sträuben sich viele Vermittler, den möglichen Schaden ihrer Versicherung zu melden, denn das könnte dann auch Konsequenzen für die Vermittler haben.
Möglicherweise könnte es bis hin zu einem „faktischen Berufsverbot“ führen, denn im Falle eines Schadens kann die Vermögensschadenshaftpflicht den Versicherungsschutz kündigen oder auch die Prämien so hoch setzen, dass die kaum noch bezahlbar sein werden. Das wissen die Vermittler natürlich selber auch und wollen sich durch die IG dann auch ein Stück weit selber schützen. Nun steht wieder irgendwann eine Gläubigerversammlung an, bei der man natürlich nun auf den Gedanken kommen könnte, dass sich alte Dinge wiederholen könnten………..weil das ja einmal so gut geklappt hat. Wir werden es nun bald herausfinden.
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