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Insolvenz – Royalissima automatics GmbH

viarami (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Baden-Baden hat im Insolvenzeröffnungsverfahren der Royalissima automatics GmbH, ansässig in der Gutenbergstraße 15, 76437 Rastatt und vertreten durch den Geschäftsführer Jürgen Kerber, wichtige vorläufige Maßnahmen ergriffen. Das Unternehmen ist unter der Register-Nr. HRB 738067 beim Amtsgericht Mannheim registriert.

Am 09.01.2024 um 12:00 Uhr wurde beschlossen, Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin zu ergreifen, um nachteilige Veränderungen zu verhindern. Dazu gehört das Verbot von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin, soweit es sich nicht um unbewegliche Gegenstände handelt. Zudem wurde Rechtsanwalt Harald Kroth aus Achern als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.

Gemäß der Anordnung sind Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der vorläufige Insolvenzverwalter übernimmt die Verwaltung und Verfügungsbefugnis über Bankkonten und Außenstände der Schuldnerin und ist ermächtigt, eingehende Gelder zu vereinnahmen und Bankguthaben sowie Forderungen einzuziehen.

Des Weiteren ist es Drittschuldnern untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Sie sind angewiesen, Leistungen nur noch unter Beachtung dieser Anordnung an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist zudem berechtigt, Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten und Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen.

Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Baden-Baden, Gutenbergstraße 17, 76532 Baden-Baden, sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde muss schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle erklärt werden.

Elektronische Dokumente sind mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen und können auf sicheren Übermittlungswegen eingereicht werden. Nähere Informationen zur elektronischen Einreichung sind auf www.ejustice-bw.de zu finden.

Das Amtsgericht Baden-Baden hat diesen Beschluss am 09.01.2024 veröffentlicht.

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