Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 122/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 176898 eingetragenen T & A Barbetriebe GmbH, Eppendorfer Weg 211, 20253 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Busch.
Geschäftszweig: Der Betrieb von Restaurants und Bars, die Durchführung von Eventveranstaltungen sowie von Schulungen und Beratungen im vorgenannten Bereich
ist am 10.05.2024, um 12:10 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Friederike Kirch-Heim, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67h IN 122/24
Amtsgericht Hamburg, 10.05.2024
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