Insolvenz – Tailormade Design GmbH

Published On: Donnerstag, 08.08.2024By Tags:

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 201/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 89158 eingetragenen Tailormade Design GmbH, Townhouse Loft im Innenhof, Kyffhäuserstr. 41 D, 50674 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Anja Ellerbrake-Sadler

Geschäftszweig: Maßschneiderei für Braut und Bräutigam, Festmoden, Lingerie, Design von Textilien und Interieur, Dekoration sowie Textileinzel-/groß-/ und onlinehandel.

ist am 08.08.2024, um 00:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Linda Nowak, Theodor-Heuss-Ring 36, 50668 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

70k IN 201/24
Amtsgericht Köln, 08.08.2024

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