Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 192/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 173518 eingetragenen WeDart GmbH, Buschkoppel 8, 22309 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Lennart Niklas Zorn, Im Ring 5 c, 22335 Hamburg und Herrn Florian Bautsch, Buschkoppel 8, 22309 Hamburg
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist die Produktion und der Handel von Sportartikeln und -zubehör, der Betrieb einer online-Plattform für Darts-Spiele, Veranstaltung von Turnieren/Ligen.
ist am 15.07.2024, um 10:48 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Stephan Münzel, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67h IN 192/24
Amtsgericht Hamburg, 15.07.2024
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