Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 83/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des _, Mariaweilerstraße 81, 52349 Düren, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Karsten Schümann, Mariaweilerstraße 81, 52349 Düren und Herrn Wolfgang Spelthahn, Mariaweilerstraße 81, 52349 Düren
ist am 21.03.2025, um 17:40 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering, Dennewartstr. 25-27, 52068 Aachen bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
91 IN 83/25
Amtsgericht Aachen, 21.03.2025
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