Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 117/22
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Neuss unter HRA 7672 eingetragenen 2B DIGITAL GmbH & Co. KG, Ossum 14, 40668 Meerbusch, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin 2B DIGITAL Management GmbH, Ossum 14, 40668 Meerbusch, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Boris Beckmann, Schürkesweg 7 b, 40670 Meerbusch,
ist am 29.09.2022, um 13:20 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Wolf-R. von der Fecht, Kaiserswerther Straße 253, 40474 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
500 IN 117/22
Amtsgericht Düsseldorf, 29.09.2022
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