Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 80/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 125325 eingetragenen Fonds 7 AvR Velbert Grundstück Verwaltungs GmbH & Co. KG, Poststraße 2 – 4, 20354 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 160230 eingetragene Fonds 7 AvR Velbert Verwaltungs GmbH, Poststraße 2 – 4, 20354 Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Benjamin Mertens
ist am 10.05.2023, um 12:48 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Stefan Denkhaus, Jungfernstieg 30, 20354 Hamburg bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67b IN 80/23
Amtsgericht Hamburg, 10.05.2023
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