Das Amtsgericht Chemnitz hat im Verfahren zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der A-Form AG, repräsentiert durch ihren Vorstand Alexander Parczyk und ansässig im Gewerbegebiet Nord 7, 09456 Mildenau, am 02.02.2024 folgende Beschlüsse gefasst:
Zum Schutz des Vermögens der A-Form AG wird mit sofortiger Wirkung, am 02.02.2024 um 13:41 Uhr, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde der Rechtsanwalt Reinhard Klose aus Chemnitz ernannt. Er ist über die angegebenen Kontaktdaten erreichbar und verantwortlich für die Überwachung der Unternehmensführung sowie die Sicherung und Erhaltung des Vermögens im Interesse der Gläubiger.
Jegliche Verfügungen über Vermögensgegenstände der A-Form AG bedürfen fortan der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist zudem berechtigt, Besitz von allen vermögenswerten Gegenständen zu nehmen, einschließlich der Einziehung von Forderungen und Bankguthaben, wobei die Rechte Dritter unberührt bleiben.
Zahlungen an die A-Form AG sind ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten, es sei denn, er gibt seine Zustimmung zu Zahlungen direkt an die A-Form AG.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat das Recht, die Geschäftsräume der A-Form AG zu betreten, Untersuchungen durchzuführen und von Dritten sowie aus öffentlichen Registern Informationen einzuholen, die zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendig sind.
Die A-Form AG ist verpflichtet, dem vorläufigen Insolvenzverwalter vollständigen Einblick in ihre Bücher und Geschäftsdokumente zu gewähren und alle notwendigen Informationen bereitzustellen.
Bereits eingeleitete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die A-Form AG werden vorläufig eingestellt, neue Maßnahmen sind untersagt, ausgenommen sind dabei Verfahren, die unbewegliche Gegenstände betreffen.
Diese Entscheidungen dienen dem Schutz des Vermögens der A-Form AG und der Interessen ihrer Gläubiger im Rahmen des vorläufigen Insolvenzverfahrens.
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