Am 11. Januar 2024 hat das Amtsgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 501 IN 16/24 ein Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Acconda Fashion GmbH eingeleitet. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter der Nummer HRB 16705 eingetragen und hat seinen Sitz an der Breslauer Straße 6 in 41460 Neuss. Die Geschäftsführerin Frau Elzbieta Bernadetta Krybus vertritt das Unternehmen gesetzlich.
Im Rahmen dieses Verfahrens wurde um 15:21 Uhr Rechtsanwalt Dr. Alexander Eckhardt, ansässig an der Krefelder Straße 68 in 41460 Neuss, zum vorläufigen Insolvenzverwalter ernannt. Entsprechend den Paragrafen 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) wurde der Acconda Fashion GmbH ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin, einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen, geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
Die Gläubiger der Acconda Fashion GmbH sind aufgefordert, ihre Forderungen nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu stellen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Zudem sind Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen das Unternehmen, mit Ausnahme derjenigen gegen unbewegliche Gegenstände, untersagt. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Diese Entwicklung markiert einen kritischen Punkt für die Acconda Fashion GmbH und erfordert eine sorgfältige Verwaltung und Abwicklung im Rahmen des Insolvenzverfahrens.
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