Insolvenz erledigt: Agrar GmbH Kohlberg

Published On: Montag, 16.10.2023By Tags:

Herr Krämer hat uns mitgeteilt, das die Insolvenz erledigt ist.

IN 134/23 In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. Agrar GmbH

Kohlberg, An der Mommel 15, 98596 Brotterode-Trusetal

, vertreten durch den Geschäftsführer Dipl.-Ing.

Gerald Krämer, Wittekindstraße 28, 06114 Halle (Saale)

Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 304747 – Schuldnerin – Nachdem die antragstellende Gläubigerin am 13.11.2023 die Hauptsache für erledigt erklärt hat, werden die mit Beschluss vom 16.10.2023 angeordneten Sicherungsmaßnahmen gem. § 21 InsO aufgehoben. Amtsgericht Meiningen – Insolvenzgericht – 15.11.2023

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In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. Agrar GmbH

Kohlberg, An der Mommel 15, 98596 Brotterode-Trusetal

, vertreten durch den Geschäftsführer Dipl.-Ing.

Gerald Krämer, Wittekindstraße 28, 06114 Halle (Saale)

Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 304747 – Schuldnerin – Beschluss: Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen ( § 21 Abs. 1 und 2 InsO) wird am 16.10.2023 um 14:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt:

Rechtsanwalt Peter Scholl, Anger 19/20, 99084 Erfurt

, Telefon: 0361 565690, Telefax: 0361 5656923, Email: info@sbfrechtsanwälte.de. wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen und Bankguthaben. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Meiningen Lindenallee 15 98617 Meiningen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www. insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Amtsgericht Meiningen – Insolvenzgericht – 16.10.2023

 

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