Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 282/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 108395 eingetragenen AIC Holding GmbH, Gottfried-Hagen-Straße 36, 51105 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Diederich, Gottfried-Hagen-Straße 36, 51105 Köln
Geschäftszweig: Erwerb, Verwalten und Veräußerung von Gesellschaften und Unternehmen im In- und Ausland, die Dienstleistungen im Bereich Customer Care Services erbringen,
ist am 25.09.2024, um 18:06 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Michael Wilbert, Kennedyplatz 2, 50679 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70a IN 282/24
Amtsgericht Köln, 25.09.2024
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