Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 281/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRB 200254 eingetragenen Airline Industry Service Line GmbH, Arnswaldtstraße 12 – 14, 30159 Hannover, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Diederich, Arnswaldtstraße 12 – 14, 30159 Hannover
Geschäftszweig: Betreiben von Call Centern und das Erbringen von Dienstleistungen aller Art für Fluggesellschaften, Reiseveranstalter und Unternehmen der Airline Industry, deren Repräsentanz und Beratung
ist am 26.09.2024, um 09:37 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Michael Wilbert, Kennedyplatz 2, 50679 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70a IN 281/24
Amtsgericht Köln, 26.09.2024
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