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Insolvenz: „Alice im Technoland GmbH & Co. KG“

Ratfink1973 (CC0), Pixabay
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Im Insolvenzfall der Firma „Alice im Technoland GmbH & Co. KG“, ansässig in der Riedinger Straße 26i, 86153 Augsburg und repräsentiert durch die persönlich haftende Gesellschafterin „Alice im Technoland Verwaltungs GmbH“, geleitet von Geschäftsführer Silvio Gladbach, hat das Amtsgericht Augsburg einen wichtigen Beschluss gefasst. Die Firma ist unter der Nummer HRA 19910 im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg eingetragen.

Am 09.01.2024 um 10:30 Uhr wurde durch das Gericht eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, um das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen zu schützen, gemäß § 21 Abs. 1 und 2 der Insolvenzordnung (InsO). Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Stefan Strüwind aus Augsburg bestellt.

Des Weiteren wurde entschieden, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, was auch die Einziehung von Außenständen einschließt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht Augsburg, Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg, eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder wirksamen öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.

Die Beschwerde muss schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des genannten Gerichts erklärt werden. Elektronische Dokumente müssen entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten finden sich in der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) und auf der Website www.justiz.de.

Das Amtsgericht Augsburg als Insolvenzgericht veröffentlichte diesen Beschluss am 09.01.2024.

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