AG Charlottenburg 36a IN 7607/23 Im Insolvenzverfahren der „Alten- und Pflegeheim in Zerbst GmbH“, vertreten durch ihre Geschäftsführung, wurde ein wichtiger Beschluss gefasst. Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 3. Januar 2024 um 09:00 Uhr entschieden, vorläufige Maßnahmen zu ergreifen, um die Vermögenslage des Unternehmens zu stabilisieren und weitere Schäden zu verhindern.
Wesentliche Punkte des Beschlusses:
Einstweilige Maßnahmen: Jegliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen, mit Ausnahme jener, die unbewegliche Gegenstände betreffen, werden untersagt. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt.
Vorläufiger Insolvenzverwalter: Herr Rechtsanwalt Christian Otto wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter ernannt. Er hat die Befugnis, über das Vermögen der Schuldnerin zu verfügen, jedoch nur mit seiner Zustimmung.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Betroffene, einschließlich der Schuldner und Gläubiger, können innerhalb von zwei Wochen nach Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung gegen die Entscheidung Beschwerde einlegen. Diese ist beim Amtsgericht Charlottenburg einzureichen und kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Gerichts erfolgen.
Elektronische Einreichung von Rechtsbehelfen:
Rechtsbehelfe können auch elektronisch eingereicht werden, jedoch ist eine einfache E-Mail nicht ausreichend. Sie müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Technische Details und Voraussetzungen für die elektronische Kommunikation mit den Gerichten sind auf www.justiz.de nachzulesen.
Der Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg ist ein wichtiger Schritt im Verfahren und soll dazu beitragen, das Vermögen der Alten- und Pflegeheim in Zerbst GmbH zu sichern und zu verwalten, während das Insolvenzverfahren voranschreitet.
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