Im Insolvenzantragsverfahren mit dem Aktenzeichen IN 757/23 AG Landshut über das Vermögen der Angerer Baustoffwerk GmbH, mit Sitz in Hallbergmoos und geführt von den Geschäftsführern Rudolf Angerer, Sieglinde Angerer und Markus Riedl, hat das Amtsgericht München vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Dieser Beschluss wurde am 28. Dezember 2023 um 15:15 Uhr getroffen.
Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Ivo-Meinert Willrodt aus Hallbergmoos ernannt. Mit dieser Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters gültig. Dies beinhaltet auch die Einziehung von Außenständen.
Betroffene können gegen diese Entscheidung innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde einlegen. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Landshut einzureichen. Die Frist beginnt entweder mit der Verkündung der Entscheidung, deren Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die Beschwerde muss schriftlich eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts erklärt werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden, wobei einfache E-Mails den gesetzlichen Anforderungen nicht genügen. Elektronische Dokumente müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Diese vorläufige Insolvenzverwaltung ist ein wesentlicher Schritt im Insolvenzverfahren und dient dem Schutz des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen.
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