Grundsätzlich kann jeder einen Insolvenzantrag wieder zurücknehmen, wobei das Gericht dann nicht prüfen muss, ob dem Gründe entgegenstehen.
Unsere Kritik geht aber da eben in eine ganz andere Richtung, denn dem Gericht liegen unseren Informationen nach die Insolvenzgutachten zu mehreren Gesellschaften vor, in den der Insolvenzverwalter eine Regelinsolvenz empfiehlt. Zudem gehen aus diesen Gutachten auch strafrechtlich relevante Sachverhalte hervor, die dann auch nicht so einfach weg zu diskutieren sind.
Der Insolvenzantragsteller, der aber die Anträge auf Insolvenz zurücknimmt, bewegt sich natürlich „auf ganz dünnem Eis“, denn er könnte auch ganz schnell in die „Insolvenzverschleppung“ rutschen, wenn eben nicht genügend Kapital und liquide Mittel da sind, um alle Forderungen zu erfüllen. Derzeit sind zudem unseres Wissens nach die von der Oldenburger Staatsanwaltschaft arrestierten Gelder nicht freigegeben.
Nun stellt sich natürlich auch die Frage, über welche Konten man erforderliche Zahlungen abwickelt. Bei deutschen Konten hätte die Staatsanwaltschaft ja dann wieder die Möglichkeit, diese Gelder zu arrestieren. Möglicherweise arbeitet man deshalb derzeit sogar mit irgendwelchen Bürgschaften, Patronatserklärungen oder ähnlichen Instrumenten bzw. überweist Geld von ausländischen Konten, um sich eben genau der Gefahr der Beschlagnahme der Gelder nicht auszusetzen.
Wischen wir das dann alles einmal bei Seite und fragen uns, wie soll eine DLM denn bitte weitermachen, wenn sich ein Geschäftsmodell nicht rechnet bzw. wenn kein frisches Geld ins Unternehmen hereinkommt. Wer würde der DLM denn jetzt noch die erforderlichen Gelder als Anleger zur Verfügung stellen?
Hinzukommt natürlich die Reputation der Gesellschaft im Internet. Wer will denn mit dem Unternehmen jetzt noch Geschäfte machen? Wir glauben, dass die Rücknahme der Insolvenzanträge nur eine temporäre Erscheinung ist. Herr Rogalla wird sich überlegen müssen, ob er sich für diesen Job seine Reputation zerstört.
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