Aktenzeichen: 7 IN 25/25
Das Amtsgericht Nordhorn hat am 21.03.2025 um 08:30 Uhr im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Deutsche Fibertec GmbH, Gilde Straße 7, 48455 Bad Bentheim (AG Osnabrück, HRB 217311), die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Geschäftsführer: Jens-Oliver Morlak-Alies, Johann-Wenning-Str. 12, 48465 Schüttorf
Vorläufiger Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Jan-Hendrik Pannenborg, Jahnstraße 2, 48529 Nordhorn
Telefon: 05921/819470
Fax: 05921/8194720
E-Mail: kanzlei@ra-pannenborg.de
Wichtige Hinweise für Gläubiger & Schuldner
Verfügungen der Antragstellerin sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Schuldner der Deutsche Fibertec GmbH werden aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu leisten. (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO)
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden.
Auch Gläubiger können Beschwerde einlegen, wenn sie das Fehlen der internationalen Zuständigkeit des Hauptinsolvenzverfahrens rügen möchten (Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848).
Frist: 2 Wochen nach Zustellung bzw. öffentlicher Bekanntmachung
Einreichung: Amtsgericht Nordhorn – Insolvenzabteilung, Seilerbahn 15, 48529 Nordhorn
Elektronisches Gerichts- & Verwaltungspostfach: govello-1272440532986-000215867
Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll eines jeden Amtsgerichts möglich und muss unterzeichnet sowie begründet werden.
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