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Insolvenzantrag für KWARTIER GmbH & Co. KG – Vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt

geralt (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Köln hat am 4. November 2024 ein vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der KWARTIER GmbH & Co. KG, ansässig in der Gürzenichstraße 21, 50667 Köln, eingeleitet. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter der Nummer HRA 32862 eingetragen und wird von der persönlich haftenden Gesellschafterin, der Siebenburgen Verwaltungs GmbH (HRB 81879), vertreten. Die Geschäftsführung obliegt Herrn Tobias Bodamer.

Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

Als vorläufigen Insolvenzverwalter hat das Gericht den Rechtsanwalt Dr. Felix Höpker aus Köln, mit Kanzleisitz in der Aachener Straße 1011, 50858 Köln, eingesetzt. Dr. Höpker übernimmt ab sofort die Aufsicht über sämtliche Verfügungen der KWARTIER GmbH & Co. KG. Laut Beschluss dürfen Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen. Damit wird sichergestellt, dass keine unkontrollierten Abflüsse oder Vermögensverschiebungen stattfinden, bevor das endgültige Insolvenzverfahren eröffnet wird.

Einschränkungen für Zahlungen und Forderungseinzüge

Der Beschluss des Amtsgerichts beinhaltet auch klare Anweisungen für Drittschuldner, also Kunden oder Geschäftspartner, die der KWARTIER GmbH & Co. KG Gelder schulden. Ihnen wird ausdrücklich untersagt, Zahlungen direkt an das Unternehmen zu leisten. Stattdessen wurde Dr. Höpker ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Gesellschaft einzuziehen und sämtliche eingehenden Gelder zu verwalten. Dies dient der Sicherung des verbliebenen Vermögens der Schuldnerin.

Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

Zusätzlich verfügt das Gericht, dass sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Vermögen der KWARTIER GmbH & Co. KG, einschließlich Arrestbefehle und einstweilige Verfügungen, vorübergehend eingestellt werden. Diese Maßnahmen sollen verhindern, dass Gläubiger in der Zwischenzeit Vermögenswerte pfänden und damit andere Gläubiger benachteiligen. Einzige Ausnahme bilden Vollstreckungsmaßnahmen, die unbewegliches Vermögen betreffen – diese bleiben vorerst bestehen.

Hintergrund und nächster Schritt

Mit diesem vorläufigen Insolvenzverfahren wird eine geordnete Prüfung der Vermögenslage der KWARTIER GmbH & Co. KG eingeleitet. Der nächste Schritt ist die Entscheidung des Gerichts über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens, welche nach der vollständigen Sichtung der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens erfolgen wird. Bis dahin wird Dr. Höpker die Vermögensverwaltung übernehmen und sich um die Sicherung des verbleibenden Vermögens kümmern.

Diese vorläufige Anordnung soll gewährleisten, dass Gläubiger gleichberechtigt behandelt und die Vermögenswerte des Unternehmens nicht voreilig verteilt oder abgezogen werden. Betroffene Geschäftspartner und Gläubiger sollten sich auf mögliche Verzögerungen einstellen und bei weiteren Fragen den Kontakt zum vorläufigen Insolvenzverwalter suchen.

Aktenzeichen: 70k IN 339/24
Amtsgericht Köln, 04.11.2024

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