Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 208/22
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 14493 eingetragenen CAPITALis GmbH, Bismarckstr. 90, 45888 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mario Siegfried Schulz, Bismarckstr. 90, 45888 Gelsenkirchen
Geschäftszweig: Erwerb, Verwaltung und Nutzung von Grundstücken und Bauten
ist am 14.02.2023, um 10:45 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Britta Hoff, Limperstr. 19, 45657 Recklinghausen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
162 IN 208/22
Amtsgericht Essen, 14.02.2023
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