8 IN 27/23
In dem Verfahren über den Antrag d. HGK Hamburger Grundstückskontor GmbH, Wurth 3, 22941 Bargteheide, vertreten durch die Geschäftsführer Michael Dorn und Frank Eichstädt
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 4468 AH
– Schuldnerin –
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Bertram Stoll, Grindelallee 20, 20146 Hamburg, Gz.: 107-23 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 13.02.2023 um 10:15 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen, Sechslingspforte 2, 22087 Hamburg, Telefon: 040 22667-7, Telefax: 040 22667-888. wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
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