Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 64 IN 196/22
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 27607 eingetragenen Immobilien Holding GmbH NRW, Zum Lith 73, 47055 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn David Thomas Willis, Krommedijk 109, 3312 LC Dordrecht, Niederlande
Geschäftszweig: An- und Verkauf von Immobilien
ist am 03.03.2023, um 11:50 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke, Vinckeufer 3, 47119 Duisburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
64 IN 196/22
Amtsgericht Duisburg, 03.03.2023
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