Startseite Vorsicht Insolvenzen Insolvenzantrag: Münnich Vermögensverwaltungs-GmbH
Insolvenzen

Insolvenzantrag: Münnich Vermögensverwaltungs-GmbH

SimonMichaelHill (CC0), Pixabay
Teilen

16 IN 63/22: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Münnich Vermögensverwaltungs-GmbH, Baumschulenweg 32, 26127 Oldenburg (Oldenburg) (AG Oldenburg, HRB 5760), vertr. d.: Hans-Gerd Münnich, Baumschulenweg 32, 26127 Oldenburg (Oldenburg), (Geschäftsführer), ist am 09.03.2023 um 11:10 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stefan Hinrichs, Schloßplatz 3, 26122 Oldenburg (Oldenburg), Tel.: 0441 218910, Fax: 0441 2189139, E-Mail: oldenburg@rae-inso.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Oldenburg (Oldb), Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166696727501-000010142 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 09.03.2023

– – – – – – – – – – – – – – – – – – – – –
Hinweise (Art. 13 und 14 DSGVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: https://www.amtsgericht-oldenburg.niedersachsen.de/wir_ueber_uns/datenschutz_datenschutzbeauftragter/informationen-zum-datenschutz-164762.html Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung auch zusenden.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
DeutschlandInsolvenzen

Insolvenz: Diamond Coating Solutions AG

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Diamond Coating Solutions AG Am...

DeutschlandInsolvenzen

Insolvenz: dt.re Development GmbH

1542 IN 1380/24 | In dem Verfahren über den Antrag d. dt.re...

DeutschlandInsolvenzen

Die neuen d.i.i Insolvenzen

03.05.2024 810 IN 544/24 D Frankfurt am Main d.i.i. 101 Immobilien GmbH...

Insolvenzen

Insolvenz: Glückskind Berlin GmbH

36g IN 1813/24 | In dem Verfahren über den Antrag Glückskind Berlin...