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Insolvenzantragspflicht ab Mai wieder in Kraft

geralt (CC0), Pixabay
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Es ist vorbei mit der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, denn diese gesetzliche Regelung endete am 30. April 2021.

https://www.bmjv.de/DE/Themen/FokusThemen/Corona/Insolvenzantrag/Corona_Insolvenzantrag_node.html

Nun könnte es sein, dass bereits ab der nächsten Woche dann vermehrt Insolvenzanträge von Unternehmen gestellt werden könnten, möglicherweise dann auch gestellt werden müssen, um nicht in das Problem einer Insolvenzverschleppung zu kommen. Gesprochen haben wir zu dem Thema mit Rechtsanwalt Daniel Blazek von BEMK Rechtsanwälte in Bielefeld.

Rechtsanwalt Daniel Blazek befasst sich seit Jahren mit den unternehmerischen Auswirkungen von Insolvenzen, vor allem auf die betroffenen Unternehmern. Eine unternehmerische Insolvenz, so Daniel Blazek, kann durchaus der Neustart für eine unternehmerische „nach Corona-Karriere“ sein, denn viele der nun folgenden Insolvenzen haben nichts mit dem unternehmerischen Können zu tun, sondern sind sicherlich den Auswirkungen der Corona-Pandemie geschuldet.

Seit über einem Jahr hat Rechtsanwalt Daniel Blazek eine hauseigene Taskforce für solche betroffene Unternehmer gegründet, um die betroffenen Unternehmer bei einem Neustart zu unterstützen, aber vor allem um dafür Sorge zu tragen, das laufende Insolvenzverfahren dann ordentlich abgewickelt werden und keine rechtlichen Nachteile für die Insolvenz-Antragsteller entstehen.

Wir hatten schon Anfragen von Unternehmern, die genau vor dieser Situation standen, wo wir dann aber gemeinsam mit den Gläubigern eine Lösung gefunden haben, die dann wiederum einen Insolvenzantrag überflüssig gemacht haben. Blazek weiß natürlich auch, dass das immer dem jeweiligen Einzelfall geschuldet ist und einer Einzelfallprüfung bedarf.

Wir prüfen die aktuelle unternehmerische Situation des Unternehmers und geben dann Handlungsempfehlungen ab, die wir in der Umsetzung natürlich auch begleiten, so Daniel Blazek weiter.

 

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