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Insolvenzantragsverfahren: C.H.M.B. Berlin Consulting GmbH

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Insolvenzantragsverfahren: C.H.M.B. Berlin Consulting GmbH

Das Amtsgericht Halle (Saale) führt unter dem Aktenzeichen 59 IN 363/24 ein Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der C.H.M.B. Berlin Consulting GmbH. Das Unternehmen ist unter der Adresse Cloppenburger Str. 33, 06126 Halle (Saale) eingetragen und im Handelsregister des Amtsgerichts Cottbus unter der Nummer HRB 14180 verzeichnet. Der Geschäftsführer ist Rafal Miotk aus Gorzów Wielkopolski, Polen.

Wichtige Beschlüsse:

  1. Allgemeines Verfügungsverbot:
    Mit Beschluss vom 03.12.2024, 12:16 Uhr, hat das Gericht ein allgemeines Verfügungsverbot über das Vermögen der C.H.M.B. Berlin Consulting GmbH erlassen. Dies bedeutet, dass das Unternehmen nicht mehr selbstständig über sein Vermögen verfügen darf.
  2. Vorläufige Insolvenzverwaltung:
    Es wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Gesellschaft angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Ulrich Luppe bestellt:

  3. Anordnung an Schuldner:
    Die Schuldner der Gesellschaft werden angewiesen, Zahlungen ausschließlich unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung vorzunehmen (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
  4. Einsichtnahme:
    Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung:

  • Sofortige Beschwerde:
    • Die Antragsgegnerin sowie Gläubiger können gegen den Beschluss Beschwerde einlegen, insbesondere wenn die internationale Zuständigkeit des Gerichts angezweifelt wird (gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848).
    • Frist: Zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung.
  • Einreichung:
    • Schriftlich bei:
      Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale).
    • Alternativ: Erklärung zu Protokoll bei jedem Amtsgericht (rechtzeitiger Eingang beim Amtsgericht Halle erforderlich).
    • Inhalt der Beschwerde:
      • Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses.
      • Erklärung, dass Beschwerde eingelegt wird.
      • Bei teilweiser Anfechtung: Umfang der Anfechtung angeben.
  • Die Beschwerde soll begründet werden.

Zusammenfassung:

Das Verfahren steht in der Phase der vorläufigen Insolvenzverwaltung. Rechtsanwalt Ulrich Luppe wird die weiteren Schritte überwachen. Beteiligte Parteien können innerhalb der genannten Fristen Rechtsmittel einlegen. Gläubiger sollten ihre Ansprüche prüfen und bei Bedarf rechtliche Schritte einleiten, um ihre Interessen im Verfahren zu wahren.

Beschlussdatum: 03.12.2024
Gericht: Amtsgericht Halle (Saale)

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