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Insolvenzantragsverfahren: DECOR-CONCEPT GmbH

geralt (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Vechta (Aktenzeichen: 10 IN 2/25) hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DECOR-CONCEPT GmbH Produktions- und Vertriebsgesellschaft (Gewerbering 12, 49451 Holdorf, AG Oldenburg, HRB 110952) am 07.01.2025 um 13:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet.

Maßnahmen und Anordnungen:

  1. Vorläufige Verwaltung des Vermögens:
    Verfügungen der Antragstellerin sind ab sofort nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
  2. Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Stefan Hinrichs (Schloßplatz 3, 26122 Oldenburg, Tel.: 0441-218910, Fax: 0441 21891-39, E-Mail: oldenburg@inso-oldenburg.de) bestellt.
  3. Aufforderung an Schuldner:
    Die Schuldner der Antragstellerin werden angewiesen, Zahlungen nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Beteiligte:

  • Geschäftsführerinnen:
    1. Heike Herbrich, Am Wasserwerk 5, 49451 Holdorf
    2. Inka Middendorf, Am Dorfplatz 13, 49451 Holdorf

Einsicht und Rechtsmittel:

  • Einsichtnahme:
    Der vollständige Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme bereit.
  • Rechtsmittelbelehrung:
    Die Antragstellerin kann die Entscheidung mit einer sofortigen Beschwerde anfechten. Ebenso können Gläubiger gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 Beschwerde einlegen, wenn sie das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens rügen wollen.

    Frist und Einreichung:

    • Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Vechta, Kapitelplatz 8, 49377 Vechta, einzulegen.
    • Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung oder deren Verkündung. Erfolgt die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung, beginnt die Frist zwei Tage nach Veröffentlichung.
    • Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses und die Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird.
    • Die Beschwerde soll begründet werden und ist vom Beschwerdeführer oder einem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Hinweis: Weitere Informationen zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung des Amtsgerichts Vechta unter:
www.amtsgericht-vechta.niedersachsen.de

Fazit:

Mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung wird die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit der DECOR-CONCEPT GmbH eingeschränkt, um die Gläubigerinteressen zu wahren. Der Beschluss markiert einen wichtigen Schritt in der Klärung der finanziellen Situation des Unternehmens.

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