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Insolvenzantragsverfahren der DRK Gemeinnützigen Gesundheitsbetriebsgesellschaft Südwest mbH

viarami (CC0), Pixabay
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Am 16. Dezember 2024 um 09:00 Uhr hat das Amtsgericht Mainz die vorläufige Verwaltung des Vermögens der DRK Gemeinnützigen Gesundheitsbetriebsgesellschaft Südwest mbH angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz in Mainz, vertreten durch den Geschäftsführer Christian Eckert, sieht sich einem Insolvenzantragsverfahren gegenüber, das vom Amtsgericht Mainz unter dem Aktenzeichen 280 IN 228/24 geführt wird.
Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Im Zuge des Verfahrens hat das Gericht die vorläufige Insolvenzverwaltung des Vermögens der Gesellschaft beschlossen. Ab sofort sind Verfügungen der Antragstellerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der erfahrene Rechtsanwalt Dr. Rainer Eckert aus Frankfurt am Main bestellt.
Seine Kontaktdaten lauten:

Adresse: Junghofstraße 22-26, 60311 Frankfurt am Main
Telefon: 06974/748980
Fax: 06974/7489810
E-Mail: frankfurt@eckert.law

Hinweise für Schuldner und Gläubiger

Schuldner der Antragstellerin werden ausdrücklich darauf hingewiesen, Zahlungen nur noch unter Beachtung des Beschlusses des Amtsgerichts Mainz vorzunehmen. Verstöße können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, da der Insolvenzverwalter ab sofort sämtliche Entscheidungen über das Vermögen der Antragstellerin überwacht.

Gläubiger der Antragstellerin sind angehalten, ihre Ansprüche frühzeitig geltend zu machen, um im weiteren Verlauf des Verfahrens berücksichtigt zu werden.
Rechtsmittelbelehrung

Die Antragstellerin sowie betroffene Gläubiger haben die Möglichkeit, die Entscheidung des Gerichts anzufechten:

Rechtsmittel: Sofortige Beschwerde
Frist: Zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung der Entscheidung
Einreichungsort: Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz

Die Beschwerde muss schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden. Wichtig ist, dass der Eingang der Beschwerde innerhalb der Frist beim Amtsgericht Mainz erfolgt.
Einblick in den vollständigen Beschluss

Der vollständige Beschluss kann von interessierten Parteien in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Mainz eingesehen werden.
Datenschutzhinweis

Das Amtsgericht Mainz verweist auf die Datenschutzerklärung gemäß Artikel 13 und 14 DSGVO, die auf der Webseite des Gerichts verfügbar ist (www.agmz.justiz.rlp.de). Auf Wunsch werden die Informationen auch in Papierform bereitgestellt.
Fazit

Die vorläufige Insolvenzverwaltung soll die Vermögenswerte der DRK Gemeinnützigen Gesundheitsbetriebsgesellschaft Südwest mbH sichern und eine geordnete Abwicklung des Verfahrens ermöglichen. Betroffene Gläubiger und Geschäftspartner sollten ihre Ansprüche prüfen und rechtzeitig handeln, um mögliche Forderungen geltend zu machen. Schuldner sind verpflichtet, sich an die neuen Regelungen der vorläufigen Verwaltung zu halten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

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