Das Amtsgericht Wilhelmshaven hat am 16. Dezember 2024 um 11:29 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der FPM Solar beta GmbH & Co. KG angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz in Jever wird durch die Fellensiek Beteiligungs GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin vertreten. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 10 IN 141/24 geführt.
Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Im Rahmen des Verfahrens hat das Gericht entschieden, dass Verfügungen der Antragstellerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Christian Kaufmann von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH bestellt.
Seine Kontaktdaten lauten:
Adresse: An der Reeperbahn 2, 28217 Bremen
Telefon: 0421/835008-0
Fax: 0421/835008-49
E-Mail: bremen@pluta.net
Web: www.pluta.net
Hinweise für Schuldner und Gläubiger
Schuldner der FPM Solar beta GmbH & Co. KG werden aufgefordert, ihre Zahlungen ausschließlich unter Berücksichtigung des Beschlusses des Amtsgerichts vorzunehmen. Eine Missachtung könnte rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Gläubiger sind dazu angehalten, ihre Ansprüche frühzeitig geltend zu machen, um im weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens berücksichtigt zu werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Antragstellerin sowie Gläubiger können die Entscheidung des Gerichts mit einer sofortigen Beschwerde anfechten:
Rechtsmittel: Sofortige Beschwerde
Frist: Zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung der Entscheidung
Einreichungsstelle: Amtsgericht Wilhelmshaven, Marktstraße 15-17, 26382 Wilhelmshaven
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP): govello-1271238294276-000214496
Die Beschwerde muss schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts erfolgen. Sie muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung zur Anfechtung enthalten.
Einblick in den vollständigen Beschluss
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Wilhelmshaven eingesehen werden.
Interview mit Rechtsanwalt Maurice Högek von verbraucherschutz-solar.de
Frage: Herr Högel, die FPM Solar beta GmbH & Co. KG befindet sich in einem Insolvenzantragsverfahren. Was bedeutet das für betroffene Verbraucher?
Maurice Högel: Für Verbraucher, die mit der FPM Solar beta GmbH & Co. KG in vertraglicher Beziehung stehen – sei es als Kunden, Investoren oder Auftragnehmer –, ist die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ein ernstzunehmendes Signal. Es bedeutet, dass das Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet sein könnte und Verfügungen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters durchgeführt werden dürfen. Für Verbraucher heißt das vor allem: Jetzt handeln, um Ansprüche zu sichern.
Frage: Was sollten betroffene Verbraucher jetzt tun?
Maurice Högel: Der wichtigste Schritt ist zunächst, Ruhe zu bewahren und strukturiert vorzugehen. Konkret empfehle ich:
Sammeln Sie Unterlagen: Alle relevanten Dokumente wie Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege oder E-Mails sollten geordnet und griffbereit sein. Diese Unterlagen sind wichtig, um Ansprüche zu belegen.
Kontaktieren Sie den vorläufigen Insolvenzverwalter: Verbraucher sollten ihre Forderungen direkt beim vorläufigen Insolvenzverwalter anmelden, um im Insolvenzverfahren berücksichtigt zu werden.
Rechtliche Beratung in Anspruch nehmen: Es ist ratsam, einen spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen, der Ihre Rechte prüft und Sie bei der Anmeldung Ihrer Forderungen unterstützt. Das Insolvenzrecht ist komplex, und eine fachkundige Beratung kann helfen, Fehler zu vermeiden.
Frage: Wie stehen die Chancen, dass Verbraucher noch Geld zurückbekommen?
Maurice Högel: Die Erfolgsaussichten hängen von mehreren Faktoren ab. Zum einen davon, wie viele Vermögenswerte im Unternehmen noch vorhanden sind, zum anderen davon, wie viele Gläubiger Ansprüche anmelden. Verbraucher sind in der Regel nachrangige Gläubiger, was die Rückzahlung oft erschwert. Aber es lohnt sich dennoch, Ansprüche geltend zu machen – insbesondere, wenn Vermögenswerte wie Solarprojekte oder laufende Aufträge vorhanden sind, die verwertet werden können.
Frage: Gibt es Besonderheiten bei einem Unternehmen aus der Solarbranche wie der FPM Solar beta GmbH & Co. KG?
Maurice Högel: Ja, die Solarbranche hat ihre Eigenheiten. Oft sind die finanziellen Mittel an konkrete Projekte gebunden, wie Solaranlagen oder Energielieferverträge. Die Verwertung solcher Projekte kann langwierig sein, bietet aber auch Chancen, Rückflüsse für Gläubiger zu generieren. Verbraucher sollten hier besonders genau prüfen lassen, ob sie Rechte an bestimmten Projekten oder Anlagen haben.
Frage: Ihr abschließender Rat an Verbraucher?
Maurice Högel: Warten Sie nicht ab, sondern werden Sie aktiv. Jede Insolvenz ist ein Wettlauf, und wer frühzeitig handelt, hat bessere Chancen. Sichern Sie Ihre Unterlagen, melden Sie sich beim vorläufigen Insolvenzverwalter und holen Sie sich rechtlichen Rat. Bei verbraucherschutz-solar.de stehen wir Betroffenen zur Seite und unterstützen sie dabei, ihre Rechte im Insolvenzverfahren effektiv zu vertreten.
Fazit: Die Insolvenzantragsverfahren der FPM Solar beta GmbH & Co. KG stellt betroffene Verbraucher vor Herausforderungen, bietet aber auch Möglichkeiten, durch gezielte Maßnahmen Ansprüche geltend zu machen. Eine frühzeitige und strukturierte Vorgehensweise ist jetzt entscheidend.
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