Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat am 19. November 2024 eine neue Entscheidung im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Gateway Clinics GmbH getroffen. Das Unternehmen mit Sitz in der Amelia-Mary-Earhart-Straße 17 in Frankfurt am Main (HRB 130149) hatte am 12. November 2024 einen Insolvenzantrag gestellt.
Wesentliche Beschlüsse des Gerichts
- Aufhebung des allgemeinen Verfügungsverbots:
Das zuvor am 12. November 2024 verhängte allgemeine Verfügungsverbot („starke“ vorläufige Insolvenzverwaltung) wurde aufgehoben. Grund dafür ist die Bestellung eines neuen Geschäftsführers, der die Geschäfte der Gateway Clinics GmbH übernimmt. - Zustimmungspflicht für Verfügungen:
Das Gericht hat angeordnet, dass Verfügungen der Gateway Clinics GmbH ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller (BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER, Frankfurt am Main), wirksam sind. - Fortführung der übrigen Maßnahmen:
Alle weiteren Punkte des ursprünglichen Beschlusses vom 12. November 2024 bleiben weiterhin bestehen.
Details zur vorläufigen Insolvenzverwaltung
Der vorläufige Insolvenzverwalter, Dr. Martin Obermüller, übernimmt die Überwachung der Vermögensverwaltung des Unternehmens. Kontaktmöglichkeiten für Rückfragen:
- Adresse: BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER, Kaiserstraße 53, 60329 Frankfurt am Main
- Telefon: 069/34 87 920 0
- E-Mail: m.obermueller@bop.legal
- Website: www.bop.legal
Hintergrund zur Gateway Clinics GmbH
Die Gateway Clinics GmbH, ein Unternehmen mit Schwerpunkt auf Gesundheitsdienstleistungen, geriet in finanzielle Schwierigkeiten und stellte einen Insolvenzantrag. Im Zuge der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurde ein neuer Geschäftsführer bestellt, um das Unternehmen möglicherweise zu stabilisieren und eine Lösung für die Gläubiger zu finden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main kann innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Diese ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzureichen. Maßgeblich für die Frist ist der Eingang der Beschwerde beim Amtsgericht Frankfurt am Main.
Ausblick
Die weitere Entwicklung im Insolvenzverfahren der Gateway Clinics GmbH bleibt abzuwarten. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird prüfen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder ein geregeltes Insolvenzverfahren eingeleitet werden muss. Gläubiger und weitere Beteiligte sind angehalten, die kommenden Schritte genau zu verfolgen.
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