Das Amtsgericht Aurich hat am 16. Dezember 2024 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) AHK gGmbH angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz in Norderney, vertreten durch den Geschäftsführer Uwe Peters, sieht sich einem Insolvenzantragsverfahren gegenüber. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 9 IN 184/24 geführt.
Das Gericht hat im Rahmen des Verfahrens entschieden, dass Verfügungen der Antragstellerin ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Axel Gerbers bestellt.
Seine Kontaktdaten lauten:
Die Antragstellerin und Gläubiger können die Entscheidung des Gerichts mit einer sofortigen Beschwerde anfechten:
Die Beschwerde muss schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts erfolgen und rechtzeitig beim Amtsgericht Aurich eingehen. Sie muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie eine Erklärung zur Anfechtung enthalten.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Aurich eingesehen werden.
Die vorläufige Insolvenzverwaltung soll sicherstellen, dass die Vermögenswerte der MVZ AHK gGmbH geschützt und geordnet verwaltet werden. Für Patienten, Geschäftspartner und Gläubiger ist es wichtig, die weiteren Entwicklungen im Verfahren genau zu beobachten. Besonders in der Gesundheitsbranche steht bei einem solchen Verfahren viel auf dem Spiel, da es nicht nur um finanzielle, sondern auch um medizinische und gesellschaftliche Aspekte geht.
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