Insolvenzantragsverfahren: Elabs AG
Das Amtsgericht Frankfurt am Main führt unter dem Aktenzeichen 810 IN 1655/24 E-33- ein Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Elabs AG, mit Sitz in der Hanauer Landstraße 172, 60314 Frankfurt am Main (Handelsregister: HRB 52696, Amtsgericht Frankfurt am Main). Das Unternehmen wird durch den Vorstand Thomas Keck vertreten.
Gerichtliche Anordnungen:
- Bestellung eines vorläufigen Sachwalters:
Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt von der Kanzlei White & Case Insolvenz GbR wurde gemäß § 270a Abs. 1 InsO zum vorläufigen Sachwalter bestellt.- Kontaktinformationen des vorläufigen Sachwalters:
- Adresse: Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main
- Telefon: 069/36 50 69 98 0
- Fax: 069/36 50 69 98 5555
- E-Mail: akleinschmidt@whitecase.com
- Kontaktinformationen des vorläufigen Sachwalters:
- Rechte der Antragstellerin:
Die Elabs AG bleibt berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen zu verwalten und darüber zu verfügen. - Einsichtnahme:
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
- Sofortige Beschwerde:
- Die Antragstellerin sowie jeder Gläubiger können gegen den Beschluss Beschwerde einlegen, insbesondere wenn die internationale Zuständigkeit des Gerichts angezweifelt wird (gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848).
- Frist: Zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung.
- Einreichung:
- Schriftlich bei:
Amtsgericht Frankfurt am Main, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main. - Alternativ: Erklärung zu Protokoll bei jedem Amtsgericht (rechtzeitiger Eingang beim Amtsgericht Frankfurt erforderlich).
- Inhalt der Beschwerde:
- Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses.
- Erklärung, dass Beschwerde eingelegt wird.
- Bei teilweiser Anfechtung: Umfang der Anfechtung angeben.
- Schriftlich bei:
- Die Beschwerde soll begründet werden.
Zusammenfassung:
Die Elabs AG befindet sich im vorläufigen Insolvenzverfahren und wird unter der Aufsicht von Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt weiterhin handlungsfähig bleiben. Gläubiger und Beteiligte können innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Fristen Rechtsmittel einlegen, um ihre Ansprüche zu sichern oder den Beschluss anzufechten.
Beschlussdatum: 03.12.2024
Gericht: Amtsgericht Frankfurt am Main
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