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Startseite Allgemeines Insolvenzantragsverfahren: ENcome Energy Performance Deutschland GmbH
Allgemeines

Insolvenzantragsverfahren: ENcome Energy Performance Deutschland GmbH

viarami (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat unter dem Aktenzeichen 810 IN 1659/24 E-33- ein Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ENcome Energy Performance Deutschland GmbH eingeleitet. Das Unternehmen mit Sitz in der Rennbahnstraße 72-74, 60528 Frankfurt am Main (Handelsregister: HRB 97908, Amtsgericht Frankfurt am Main) wird durch die Geschäftsführer Jörg Christiansen und Thomas Bluth vertreten.
Gerichtliche Anordnungen:

Vorläufige Verwaltung des Vermögens:
Mit Beschluss vom 03.12.2024 um 14:40 Uhr wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet.
Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner bestellt.
Kanzlei: Brinkmann & Partner
Adresse: Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main
Kontakt:
Telefon: 069/37 00 22 0
Fax: 069/37 00 22 111
E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de
Website: www.brinkmann-partner.de

Verhaltenspflichten für Schuldner der Antragstellerin:
Die Schuldner der ENcome Energy Performance Deutschland GmbH werden angewiesen, Zahlungen ausschließlich unter Beachtung des Beschlusses vorzunehmen (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:

Sofortige Beschwerde:
Die Antragstellerin und alle Gläubiger können Beschwerde gegen den Beschluss einlegen, insbesondere bei Zweifeln an der internationalen Zuständigkeit gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848.
Frist: Zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung.

Einreichung der Beschwerde:
Schriftlich bei: Amtsgericht Frankfurt am Main, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main.
Alternativ: Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts.

Inhalt:
Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses.
Erklärung der Beschwerde.
Umfang der Anfechtung (bei teilweiser Beschwerde).

Besonderheiten:
Die Frist beginnt mit der frühesten Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung.
Die Beschwerde muss schriftlich eingereicht und begründet werden.

Zusammenfassung:

Das Insolvenzgericht hat die vorläufige Verwaltung des Vermögens der ENcome Energy Performance Deutschland GmbH angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner als vorläufigen Insolvenzverwalter eingesetzt. Das Unternehmen bleibt handlungsfähig, benötigt jedoch für Vermögensverfügungen die Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Betroffene Gläubiger und Beteiligte können innerhalb der gesetzlichen Fristen Rechtsmittel einlegen.

Beschlussdatum: 03.12.2024
Gericht: Amtsgericht Frankfurt am Main

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