Westoverledingen – Das Amtsgericht Leer hat am 26. November 2024 um 13:52 Uhr im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Shabby World GmbH (Hauptstraße 62, 26810 Westoverledingen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Aurich unter HRB 205148) die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet.
Die Shabby World GmbH wird durch die Geschäftsführer Martina Skorwider und Heiko Müller (beide wohnhaft in der Cirksenastraße 11, 26810 Westoverledingen) vertreten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter hat das Gericht Rechtsanwalt Dr. Immo Hamer von Valtier bestellt. Dieser ist erreichbar unter:
Das Gericht hat angeordnet, dass Verfügungen der Shabby World GmbH über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Gleichzeitig werden die Schuldner der Shabby World GmbH aufgefordert, Zahlungen und Leistungen ausschließlich unter Beachtung dieses Beschlusses zu erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Leer eingesehen werden.
Die Shabby World GmbH kann die Entscheidung mit einer sofortigen Beschwerde anfechten. Auch Gläubiger haben das Recht, unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. wenn sie das Fehlen der internationalen Zuständigkeit gemäß Art. 5 Abs. 1 der EU-Verordnung 2015/848 rügen möchten), Beschwerde einzulegen.
Die Frist zur Einreichung der Beschwerde beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung des Beschlusses bzw. bei öffentlicher Bekanntmachung zwei Tage nach Veröffentlichung. Die Beschwerde muss schriftlich beim Amtsgericht Leer, Wörde 5, 26789 Leer, eingereicht oder zu Protokoll einer Geschäftsstelle eines Amtsgerichts erklärt werden.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wird das Vermögen der Shabby World GmbH gesichert, bis eine Entscheidung über die Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens getroffen wird. Ziel ist es, Gläubigerinteressen zu schützen und das weitere Vorgehen zu prüfen.
Weitere Informationen und Einsicht in die Unterlagen erhalten Betroffene über die Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Leer.
(Amtsgericht Leer, 26. November 2024)
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