Insolvenzantragsverfahren: MamiLab AG
Aktenzeichen: 90 IN 114/24
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MamiLab AG, Finkenhof, 65812 Bad Soden am Taunus (Amtsgericht Königstein, HRB 10580), vertreten durch die Geschäftsführerin Dr. Vanessa van den Boom, wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet.
Verfügungen der Antragstellerin bedürfen ab sofort der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser, c/o LIESER Rechtsanwälte, Biebergasse 2, 60313 Frankfurt am Main (Telefon: 069-91501025), bestellt.
Hinweis an die Schuldner:
Alle Zahlungen an die Antragstellerin sind nur noch unter Berücksichtigung der Bestimmungen dieses Beschlusses (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO) zulässig.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Entscheidung kann die Antragstellerin sofortige Beschwerde einlegen. Zusätzlich können Gläubiger Beschwerde einlegen, wenn sie das Fehlen der internationalen Zuständigkeit gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens rügen möchten.
Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Königstein im Taunus, Insolvenzgericht, Burgweg 9, 61462 Königstein im Taunus, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung.
Bei Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung beginnt die Frist zwei Tage nach der Veröffentlichung.
Bei paralleler öffentlicher Bekanntmachung und Zustellung ist das frühere Ereignis maßgebend.
Form der Beschwerde:
Die Beschwerde kann schriftlich durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden. Entscheidend ist der fristgerechte Eingang beim Amtsgericht Königstein im Taunus.
Die Beschwerde muss von der beschwerdeführenden Person oder deren Bevollmächtigten unterzeichnet werden. Sie muss den angefochtenen Beschluss bezeichnen und erklären, dass gegen diesen Beschluss Beschwerde eingelegt wird. Wenn die Anfechtung nur teilweise erfolgen soll, ist der Umfang der Anfechtung anzugeben.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Königstein im Taunus
02.01.2025
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