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Insolvenzantragsverfahren: SCHÖMA Christoph Schöttler Maschinenfabrik GmbH

geralt (CC0), Pixabay
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Aktenzeichen: 15 IN 169/24 – Amtsgericht Syke, 09.10.2024

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SCHÖMA Christoph Schöttler Maschinenfabrik GmbH, mit Sitz in der Hindenburgstraße 50, 49356 Diepholz (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Walsrode, HRB 100091), wurde am 09. Oktober 2024 um 13:43 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet.

Unternehmensdaten:

  • Firma: SCHÖMA Christoph Schöttler Maschinenfabrik GmbH
  • Geschäftssitz: Hindenburgstraße 50, 49356 Diepholz
  • Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Christoph Schöttler, Diepholz und Tuncay Gören, Lemförde

Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung: Das Amtsgericht Syke hat Rechtsanwalt Berend Böhme, Otto-Lilienthal-Straße 16, 28199 Bremen, als vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Ab diesem Zeitpunkt sind Verfügungen der SCHÖMA GmbH über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Die Drittschuldner der Antragstellerin sind angewiesen, Zahlungen ausschließlich unter Beachtung dieses Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann die Antragstellerin eine sofortige Beschwerde einlegen. Auch Gläubiger können eine solche Beschwerde einreichen, wenn sie die internationale Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 in Frage stellen. Die Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung der Entscheidung beim Amtsgericht Syke, Insolvenzabteilung, eingereicht werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung, beziehungsweise, bei öffentlicher Bekanntmachung, zwei Tage nach Veröffentlichung.

Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen oder kann zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden. Für die Fristeinhaltung zählt der Eingang beim Amtsgericht Syke. Sie muss von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten unterschrieben sein und den angefochtenen Beschluss bezeichnen. Falls die Beschwerde nur gegen Teile der Entscheidung gerichtet ist, ist der Umfang der Anfechtung anzugeben.

Hinweise zum Datenschutz: Informationen gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) finden sich in der Datenschutzerklärung unter http://www.landgericht-verden.niedersachsen.de/startseite/datenschutzerklaerungen/. Auf Anfrage wird die Erklärung auch per Post zugesandt.

Amtsgericht Syke, 09.10.2024

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