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Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BrushBoxx GmbH eingeleitet

geralt (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Esslingen hat am 13. Dezember 2024 um 13:30 Uhr im Verfahren der BrushBoxx GmbH eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz in der Ostring 8, 73269 Hochdorf, wird durch die Geschäftsführer Andreas Fuchs und Henning Teutsch vertreten und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer HRB 783198 eingetragen.


Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung hat das Gericht folgende Maßnahmen beschlossen:

  1. Zwangsvollstreckungsverbot:
    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sowie die Vollziehung von Arrest oder einstweiliger Verfügung gegen die Schuldnerin sind untersagt – mit Ausnahme von unbeweglichen Gegenständen. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt.
  2. Ernennung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Frank Raff aus Stuttgart bestellt.

Kontaktdaten des Insolvenzverwalters:

  1. Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
    Verfügungen der Schuldnerin über Vermögenswerte sind ab sofort nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
  2. Erweiterte Befugnisse des Insolvenzverwalters:
    • Der vorläufige Insolvenzverwalter darf Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einziehen und eingehende Gelder entgegennehmen.
    • Er ist berechtigt, Sonderkonten zu eröffnen und Masseverbindlichkeiten für deren Verwaltung einzugehen.
    • Kreditinstitute der Schuldnerin sind zur umfassenden Auskunftserteilung verpflichtet.
  3. Überwachungsrechte:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter darf Geschäftsräume und Einrichtungen der Schuldnerin betreten, Nachforschungen anstellen und Einsicht in Geschäftsunterlagen verlangen.

Prüfaufträge an den Insolvenzverwalter

Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde zudem beauftragt, als Sachverständiger Folgendes zu prüfen:

  1. Eröffnungsgrund: Ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorliegen.
  2. Fortführungsfähigkeit: Welche Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens bestehen.

Hinweise für Schuldner und Gläubiger

  • Drittschuldner:
    Zahlungen oder Leistungen an die Schuldnerin sind verboten. Leistungen sind ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten.
  • Gläubiger:
    Gläubiger sollten ihre Forderungen prüfen und frühzeitig Schritte unternehmen, um im weiteren Verlauf des Verfahrens berücksichtigt zu werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Schuldnerin sowie Gläubiger können die Entscheidung des Gerichts mit einer sofortigen Beschwerde anfechten:

  • Frist: Zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung
  • Einreichungsstelle: Amtsgericht Esslingen, Ritterstraße 8, 73728 Esslingen

Die Beschwerde muss schriftlich eingereicht oder zu Protokoll eines Amtsgerichts erklärt werden. Elektronische Einreichungen sind zulässig, sofern sie den Anforderungen des elektronischen Rechtsverkehrs entsprechen.


Fazit

Mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung wird das Vermögen der BrushBoxx GmbH bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gesichert. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat umfassende Befugnisse, um die finanzielle Lage der Gesellschaft zu überprüfen und die Insolvenzmasse zu schützen. Für Gläubiger und Geschäftspartner ist es entscheidend, die Anordnungen des Gerichts genau zu beachten und die weiteren Entwicklungen im Verfahren aufmerksam zu verfolgen.

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