Das Amtsgericht Ludwigsburg hat am 16. Dezember 2024 um 09:55 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Würth GbR Landwirtschaft angeordnet. Die Gesellschaft, ansässig in der Stammheimer Straße 45, 71636 Ludwigsburg, wird durch die Gesellschafter Renate Würth und Uwe Würth vertreten.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 2 IN 769/24 geführt.
Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin und zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen hat das Gericht die folgenden Maßnahmen beschlossen:
- Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
Verfügungen über Vermögenswerte der Schuldnerin sind ab sofort nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. - Ermächtigungen der Insolvenzverwalterin:
- Die vorläufige Insolvenzverwalterin darf Bankguthaben und Außenstände der Schuldnerin einziehen und eingehende Gelder entgegennehmen.
- Sie ist berechtigt, auf den Namen der Schuldnerin oder im eigenen Namen Sonderkonten zu eröffnen und diese zu verwalten.
- Kreditinstitute, die Konten der Schuldnerin führen, sind zur Auskunft verpflichtet.
- Zwangsvollstreckungsverbot:
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sowie die Vollziehung von Arrest oder einstweiliger Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, mit Ausnahme unbeweglicher Gegenstände. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden vorläufig eingestellt. - Erweiterte Überwachungsbefugnisse:
Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat das Recht, Geschäftsräume und betriebliche Einrichtungen der Schuldnerin zu betreten, Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen und diese zur Sicherung der Insolvenzmasse anzufordern.
Vorläufige Insolvenzverwalterin
Als vorläufige Insolvenzverwalterin wurde Dr. Julia Schaffer bestellt.
Kontaktdaten:
- Adresse: Flughafenstraße 59, 70629 Stuttgart
- Telefon: 0711 99522800
- Fax: 0711 99522801
- E-Mail: info@tillmannschaffer.de
Ihre Aufgabe besteht darin, das Vermögen der Schuldnerin zu überwachen, zu sichern und zu prüfen, ob die Mittel zur Deckung der Verfahrenskosten ausreichen.
Hinweise für Gläubiger und Drittschuldner
- Drittschuldner:
Es ist verboten, Zahlungen oder Leistungen an die Schuldnerin direkt zu erbringen. Alle Leistungen sind ausschließlich an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu richten. - Gläubiger:
Gläubiger sollten ihre Forderungen frühzeitig prüfen und auf eine geordnete Anmeldung im weiteren Verlauf des Verfahrens vorbereitet sein.
Rechtsmittelbelehrung
Sowohl die Schuldnerin als auch Gläubiger können die gerichtliche Entscheidung mit einer sofortigen Beschwerde anfechten:
- Frist: Zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung
- Einreichungsstelle: Amtsgericht Ludwigsburg, Schorndorfer Straße 39, 71638 Ludwigsburg
Die Beschwerde kann schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Elektronische Dokumente müssen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, beispielsweise durch eine qualifizierte elektronische Signatur oder sichere Übermittlungswege.
Fazit
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung dient der Sicherung des Vermögens der Würth GbR Landwirtschaft, bis über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden wird. Gläubiger, Geschäftspartner und Drittschuldner sollten sich strikt an die Anweisungen der vorläufigen Insolvenzverwalterin halten und die weiteren Entwicklungen aufmerksam verfolgen.
Kommentar hinterlassen