Das Amtsgericht Hamburg hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der NTRDE GmbH, mit Sitz Am Sandtorkai 32, 20457 Hamburg, am 28. November 2024 um 13:34 Uhr umfassende Maßnahmen angeordnet. Ziel ist es, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu wahren.
Über die NTRDE GmbH
Die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer HRB 174210 eingetragene Gesellschaft wird von den Geschäftsführern Tao Manuel Behrendt und Niklas Gossel vertreten. Die NTRDE GmbH ist spezialisiert auf die Entwicklung und den Vertrieb von Softwarelösungen in den Bereichen Außenhandel, Handel und Finanzdienstleistungen sowie branchenverwandten Anwendungen.
Anordnungen des Amtsgerichts
Gemäß den §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) wurden die folgenden Maßnahmen beschlossen:
- Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen, ansässig in der Sechslingspforte 2, 22087 Hamburg, ernannt. Er übernimmt ab sofort die Kontrolle über die Vermögensverwaltung der NTRDE GmbH. - Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
Verfügungen der NTRDE GmbH über Vermögensgegenstände sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies betrifft unter anderem Zahlungen, Übertragungen oder andere finanzielle Handlungen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). - Verbot von Zahlungen an die Schuldnerin:
Den Schuldnern der NTRDE GmbH (Drittschuldnern) wird untersagt, Zahlungen direkt an die Gesellschaft zu leisten. Stattdessen ist der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). - Aussetzung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin, werden untersagt. Bereits begonnene Maßnahmen werden bis auf Weiteres eingestellt, sofern sie keine unbeweglichen Gegenstände betreffen (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Nächste Schritte und Auswirkungen
Die vorläufige Insolvenzverwaltung bedeutet, dass die NTRDE GmbH derzeit nicht eigenständig über ihr Vermögen verfügen kann. Stattdessen überwacht der vorläufige Insolvenzverwalter die Finanzflüsse und prüft, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegeben sind. Ziel ist es, eine geordnete Abwicklung oder Sanierung zu ermöglichen, während Gläubiger geschützt werden sollen.
Die Drittschuldner der NTRDE GmbH werden ausdrücklich darauf hingewiesen, sich an die Weisungen des vorläufigen Insolvenzverwalters zu halten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Herausforderungen für die NTRDE GmbH
Als Unternehmen, das auf die Entwicklung und den Vertrieb komplexer Softwarelösungen spezialisiert ist, könnte die NTRDE GmbH durch die vorläufige Insolvenzverwaltung vor erhebliche operative und finanzielle Herausforderungen gestellt werden. Insbesondere die laufende Geschäftstätigkeit und die Zusammenarbeit mit Kunden und Partnern hängen nun von der weiteren Entwicklung des Verfahrens ab.
Erreichbarkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters
Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen
Sechslingspforte 2, 22087 Hamburg
Telefon: –
Fax: –
Die nächsten Wochen werden zeigen, ob die NTRDE GmbH eine Perspektive für eine Sanierung hat oder ob es zur vollständigen Abwicklung kommt. Gläubiger und Geschäftspartner sind aufgefordert, sich eng mit dem Insolvenzverwalter abzustimmen, um ihre Ansprüche und Rechte im Verfahren geltend zu machen.
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