Insolvenzantragsverfahren: urban:trends GmbH
Aktenzeichen: 907 IN 1/25 – 4 –
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der urban:trends GmbH, Fuhrbleek 46, 30916 Isernhagen, Deutschland (Amtsgericht Hannover, HRB 203710), vertreten durch den Geschäftsführer Stephan Heins, Echternfeld 3, 30657 Hannover, wurde am 02.01.2025 um 12:10 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet.
Ab sofort sind Verfügungen der Antragstellerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. jur. Rainer Eckert, Robert-Enke-Straße 1, 30169 Hannover (Telefon: 0511 626287-0, Fax: 0511 626287-10), bestellt.
Hinweis an die Schuldner:
Alle Zahlungen an die Antragstellerin dürfen nur unter Beachtung dieses Beschlusses erfolgen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Ebenso können Gläubiger Beschwerde einlegen, wenn sie das Fehlen der internationalen Zuständigkeit gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens rügen möchten.
Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim
Amtsgericht Hannover – Insolvenzabteilung –
Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover
Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover
Postfach 2 27, 30002 Hannover
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167
einzulegen.
Fristbeginn:
Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung.
Erfolgt die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung, beginnt die Frist zwei Tage nach Veröffentlichung.
Bei paralleler öffentlicher Bekanntmachung und Zustellung ist das frühere Ereignis maßgeblich.
Form der Beschwerde:
Die Beschwerde kann schriftlich durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder mündlich zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts eingelegt werden. Entscheidend ist der fristgerechte Eingang beim Amtsgericht Hannover.
Inhalt der Beschwerde:
Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses
Erklärung, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird
Bei teilweiser Anfechtung: genaue Bezeichnung des Umfangs
Die Beschwerde soll begründet werden und muss vom Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten unterzeichnet sein.
Datenschutzhinweise
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten gemäß Art. 13 und 14 DS-GVO finden Sie in der Datenschutzerklärung des Amtsgerichts Hannover unter:
Datenschutzerklärung des Amtsgerichts Hannover
Auf Wunsch senden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zu.
Amtsgericht Hannover, 02.01.2025
Kommentar hinterlassen