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Startseite Vorsicht Insolvenzantragsverfahren: Vorläufige Verwaltung über die Saone Invest GmbH angeordnet
Vorsicht

Insolvenzantragsverfahren: Vorläufige Verwaltung über die Saone Invest GmbH angeordnet

viarami (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Wetzlar hat am 27. November 2024 um 12:00 Uhr im Rahmen eines Insolvenzantragsverfahrens die vorläufige Verwaltung über das Vermögen der Saone Invest GmbH, mit Sitz in der Waldstraße 8a, 56412 Niederelbert, angeordnet. Die Gesellschaft, deren Geschäftsführer Olaf Bothe derzeit unbekannten Aufenthalts ist, darf ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen.

Vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko aus Frankfurt am Main bestellt. Seine Hauptaufgabe besteht darin, das Vermögen der Saone Invest GmbH zu sichern, eine mögliche Fortführung des Geschäftsbetriebs zu prüfen und festzustellen, ob die Mittel ausreichen, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.

Kontakt zum vorläufigen Insolvenzverwalter:
Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko
Postfach 74 01 25, 60570 Frankfurt am Main
Tel.: 069/273156120 | Fax: 069/2731561215
Web: www.danko-insolvenzverwaltung.de
Relevante Anordnungen des Gerichts

Einschränkung der Verfügungsbefugnis:

Die Saone Invest GmbH darf keine eigenständigen Verfügungen über ihr Vermögen vornehmen, es sei denn, sie werden ausdrücklich durch den vorläufigen Insolvenzverwalter genehmigt.

Sicherung der Insolvenzmasse:

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, alle Vermögenswerte der GmbH zu verwalten. Dazu gehört insbesondere das Einziehen von Forderungen sowie die Verwaltung von Bankguthaben.

Zahlungsverbot an die Schuldnerin:
Gläubiger und Schuldner der Saone Invest GmbH werden aufgefordert, ihre Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.

Hintergrund und Ziele

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung dient dem Schutz der Insolvenzmasse und der Klärung der wirtschaftlichen Lage der Saone Invest GmbH. Ziel ist es, sicherzustellen, dass keine weiteren nachteiligen Veränderungen in der Vermögenslage eintreten, bis über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens entschieden wird.
Rechtsmittelbelehrung und Einsichtnahme

Der vollständige Beschluss, einschließlich der Rechtsmittelbelehrung, kann bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wetzlar – Insolvenzgericht – eingesehen werden.

Betroffene Parteien haben die Möglichkeit, gegen die Entscheidung Beschwerde einzulegen. Die Frist und die genauen Modalitäten zur Einreichung sind der Rechtsmittelbelehrung zu entnehmen.
Ausblick

Mit der Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist ein erster Schritt im möglichen Insolvenzverfahren der Saone Invest GmbH getan. Die endgültige Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens wird in den kommenden Wochen erwartet.

Amtsgericht Wetzlar, 27. November 2024

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