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Insolvenzantragsverfahren: Vorläufige Verwaltung über die VSG Altglienicke Berlin Fußball GmbH angeordnet

viarami (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 26. November 2024 um 14:40 Uhr im Rahmen eines Insolvenzantragsverfahrens die vorläufige Verwaltung über das Vermögen der VSG Altglienicke Berlin Fußball GmbH angeordnet. Ziel dieser Maßnahme ist es, nachteilige Veränderungen der Vermögenslage des Unternehmens bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu verhindern.

Maßnahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Die VSG Altglienicke Berlin Fußball GmbH, mit Sitz in der Grünauer Straße 63, Berlin, und vertreten durch Geschäftsführer Daniel Böhm, steht ab sofort unter der Aufsicht eines vorläufigen Insolvenzverwalters.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Sebastian Laboga aus Berlin bestellt. Seine Hauptaufgabe besteht darin, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern, eine mögliche Fortführung des Geschäftsbetriebs zu prüfen und festzustellen, ob die Mittel ausreichen, um die Verfahrenskosten zu decken.

Kontakt zum vorläufigen Insolvenzverwalter:
Rechtsanwalt Sebastian Laboga
Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin

Wesentliche Regelungen des Beschlusses:

  1. Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
    Die Schuldnerin darf ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters nicht über ihr Vermögen verfügen. Dies betrifft insbesondere Bankkonten und Forderungen (Außenstände).
  2. Verbot von Zahlungen an die Schuldnerin:
    Gläubiger und Schuldner der VSG Altglienicke GmbH dürfen Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  3. Ermächtigung des Insolvenzverwalters:
    • Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Bankguthaben einzuziehen, Sonderkonten zu eröffnen und eingehende Gelder zu verwalten.
    • Kreditinstitute sind verpflichtet, dem vorläufigen Insolvenzverwalter Auskunft über die Konten der Schuldnerin zu erteilen.
  4. Zugang zu Unterlagen und Geschäftsräumen:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter hat das Recht, die Geschäftsräume zu betreten, Nachforschungen anzustellen und Einsicht in sämtliche Unterlagen und Geschäftspapiere zu nehmen.

Ziele der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Die vorläufige Insolvenzverwaltung verfolgt mehrere zentrale Aufgaben:

  • Sicherung der Insolvenzmasse: Das Vermögen der Schuldnerin soll bewahrt werden, um mögliche Ansprüche der Gläubiger zu schützen.
  • Prüfung der wirtschaftlichen Lage: Der Insolvenzverwalter prüft, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt und ob die GmbH fortgeführt werden kann.
  • Vorbereitung einer möglichen Fortführung: Sollte sich die wirtschaftliche Situation stabilisieren lassen, könnten Lösungen zur Fortführung des Fußballgeschäfts entwickelt werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Schuldnerin und ihre Gläubiger können gegen diesen Beschluss eine sofortige Beschwerde einlegen:

  • Frist: Zwei Wochen ab Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung der Entscheidung.
  • Einreichung: Schriftlich oder zu Protokoll beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin.
  • Formvorschriften: Eine schriftliche Beschwerde muss den Beschluss benennen und eine Erklärung enthalten, dass dieser angefochten wird.

Rechtsmittel können auch elektronisch eingereicht werden. Allerdings ist eine Einreichung per E-Mail nicht ausreichend. Genaue Informationen zur elektronischen Übermittlung finden sich auf www.justiz.de.

Ausblick

Das Verfahren stellt den ersten Schritt zur möglichen Eröffnung eines Insolvenzverfahrens dar. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun prüfen, ob die finanziellen Voraussetzungen für die Fortführung des Geschäftsbetriebs der VSG Altglienicke Berlin Fußball GmbH gegeben sind. Die endgültige Entscheidung über die Insolvenzeröffnung wird in den kommenden Wochen erwartet.

Amtsgericht Charlottenburg, 26. November 2024

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