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Insolvenzantragsverfahren: Vorläufige Verwaltung über Rupp & Rupp Vermögensverwaltungs eGbR angeordnet

viarami (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Lübeck hat im Rahmen eines Insolvenzantragsverfahrens die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Rupp & Rupp Vermögensverwaltungs eGbR, mit Sitz in Bad Schwartau, angeordnet. Der Beschluss wurde am 27. November 2024 um 09:00 Uhr erlassen. Damit wird die Vermögensverfügung der Gesellschaft stark eingeschränkt, um die finanziellen Interessen der Gläubiger zu sichern.

Details zur Entscheidung

Die Antragstellerin, vertreten durch die Gesellschafter Nadine Rupp und Christian Rupp, beide wohnhaft in Horneburg, darf ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen. Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Frank Dreyer aus Hamburg bestellt. Er übernimmt die Aufgabe, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern und die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu prüfen.

Kontakt zum vorläufigen Insolvenzverwalter:
Rechtsanwalt Frank Dreyer
Kontor 4, Amsinckstraße 32, 20097 Hamburg
Telefon: 040/27148116 | Fax: 040/27148136
E-Mail: Mail@fd-p.de

Hinweis für Gläubiger

Die Gläubiger der Rupp & Rupp Vermögensverwaltungs eGbR werden aufgefordert, ihre Leistungen nur noch unter Beachtung der Anordnung des Amtsgerichts zu erbringen. Zahlungen dürfen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter oder mit dessen ausdrücklicher Zustimmung erfolgen. Dies soll verhindern, dass Vermögenswerte unkontrolliert abfließen und die Insolvenzmasse gefährdet wird.

Rechtsmittelbelehrung

Die Antragstellerin und Gläubiger haben die Möglichkeit, gegen die Entscheidung des Gerichts sofortige Beschwerde einzulegen. Darüber hinaus können Gläubiger Beschwerde einlegen, wenn sie die internationale Zuständigkeit des Gerichts gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 infrage stellen möchten.

Fristen und Verfahren:

  • Frist: Die Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung der Entscheidung eingelegt werden. Erfolgt die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung, beginnt die Frist zwei Tage nach Veröffentlichung.
  • Einreichung: Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Tostedt, Unter den Linden 23, 21255 Tostedt einzureichen oder kann zu Protokoll der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts erklärt werden. Maßgeblich ist der rechtzeitige Eingang beim Amtsgericht Tostedt.
  • Form: Die Beschwerdeschrift muss den angefochtenen Beschluss eindeutig benennen und die Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird. Eine Begründung der Beschwerde wird dringend empfohlen.

Ausblick

Mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung beginnt der nächste Schritt in einem möglichen Insolvenzverfahren. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird prüfen, ob genügend Mittel vorhanden sind, um die Verfahrenskosten zu decken, und ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gegeben sind. Die endgültige Entscheidung steht noch aus.

Dieser Fall verdeutlicht die Relevanz der Insolvenzverwaltung als Instrument zum Schutz der Gläubiger und zur Sicherung der Insolvenzmasse.

Amtsgericht Lübeck, 27. November 2024

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