Das Amtsgericht Rottweil hat am 27. November 2024 ein vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stegwiesen Pflegezentrum GmbH eingeleitet. Ziel der Anordnung ist es, nachteilige Veränderungen der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu verhindern.
Details der Anordnung
Die Stegwiesen Pflegezentrum GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Arvid Kunkel und mit Sitz in Schramberg-Waldmössingen, darf ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen. Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Holger Leichtle aus Stuttgart bestellt.
Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Sicherung und Erhalt des Vermögens: Dr. Leichtle überwacht die Schuldnerin und stellt sicher, dass keine weiteren Vermögenswerte abfließen.
Prüfung der Insolvenzmasse: Er untersucht, ob die vorhandenen Vermögenswerte ausreichen, um die Verfahrenskosten zu decken.
Vorbereitung einer Fortführung: Dr. Leichtle ist beauftragt zu prüfen, ob und unter welchen Bedingungen der Betrieb des Pflegezentrums fortgeführt werden kann.
Eingeschränkte Verfügungsbefugnis:
Die Schuldnerin darf weder über ihre Bankkonten noch über ihre Außenstände ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen.
Alle Zahlungen an die Schuldnerin dürfen nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters geleistet werden.
Parallelverfahren hinzuverbunden
Das Verfahren 8 IN 203/24 des Amtsgerichts Rottweil, das zuvor auf Antrag eines Dritten eingeleitet wurde (Fremdantrag), wurde mit dem aktuellen Verfahren verbunden. Dadurch werden alle relevanten Vorgänge zentral geprüft.
Rechtsmittel und Einsichtsmöglichkeiten
Einspruchsmöglichkeit:
Die Schuldnerin und ihre Gläubiger können gegen diesen Beschluss eine sofortige Beschwerde einlegen:
Frist: Zwei Wochen ab Zustellung oder Bekanntmachung des Beschlusses.
Einreichung: Schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Rottweil, Königstraße 20, 78628 Rottweil.
Formvorschrift: Die Beschwerde muss den angefochtenen Beschluss benennen und die Absicht der Anfechtung erklären.
Elektronische Einreichung:
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden, wobei eine einfache E-Mail nicht zulässig ist. Die genauen Anforderungen sind auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Ausblick
Die Entscheidung des Amtsgerichts Rottweil stellt den ersten Schritt im möglichen Insolvenzverfahren dar. Mit der Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters wird eine umfassende Prüfung der finanziellen Lage der Stegwiesen Pflegezentrum GmbH eingeleitet. Insbesondere wird bewertet, ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist. Die endgültige Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht noch aus.
Kontakt zum vorläufigen Insolvenzverwalter:
Rechtsanwalt Dr. Holger Leichtle
Augustenstraße 1, 70178 Stuttgart
Telefon: 0711/xxx | E-Mail: xxx
Amtsgericht Rottweil – Insolvenzgericht, 27. November 2024
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