Az.: 70 IN 84/23 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Vivantum GmbH, Hainhofweg 73, 63607 Wächtersbach (AG Hanau, HRB 96128), vertr. d.: Christian Babic, Hainhofweg 73, 63607 Wächtersbach, (Geschäftsführer), ist am 15.03.2023 um 10:30 Uhr die vorläufige Verwaltung ihres Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern ist verboten, an die Antragstellerin zu zahlen sowie eigene Forderungen mit Geldeingängen auf den Konten der Antragstellerin zu verrechnen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin auf ein von ihm zu errichtendes Sonderkonto einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Timm Hartwich, semper fidelis RAe Hartwich & Partner mbH, Jakob-Latscha-Str. 3, 60314 Frankfurt am Main, Tel.: +49(69) 87 00 278-70, Fax: +49(69)87 00 278-99, E-Mail: info@semper-fi.com bestellt worden.
Amtsgericht Hanau, 15.03.2023
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