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Insolvenz: Apparate- und Behälterbau Weller GmbH

Ratfink1973 (CC0), Pixabay
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10 IN 1159/23 AG Heilbronn In dem Insolvenzverfahren betreffend die Apparate- und Behälterbau Weller GmbH, ansässig in der Ellwanger Straße 20, 74424 Bühlertann und vertreten durch die Geschäftsführer Daniel Weller und Otto Weller, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer HRB 570677, wurde am 29. Dezember 2023 um 15:30 Uhr ein Beschluss gefasst.

Im Zuge dieses Beschlusses wurden zur Sicherung der Vermögenslage der Schuldnerin folgende vorläufige Maßnahmen getroffen:

Jegliche Maßnahmen zur Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, einschließlich der Vollziehung von Arresten oder einstweiligen Verfügungen, sind untersagt, sofern unbewegliche Gegenstände nicht betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt.

Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Michael Pluta, Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart, ernannt. Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Der Verwalter übernimmt die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten, und prüft, ob das Vermögen die Kosten des Verfahrens decken wird.

Weiterhin wurde der Schuldnerin untersagt, über Bankkonten und Außenstände zu verfügen. Diese Befugnis geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über, der auch berechtigt ist, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen.

Der vorläufige Insolvenzverwalter darf in den Geschäftsräumen der Schuldnerin Nachforschungen anstellen und Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere nehmen. Er ist zudem beauftragt zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Unternehmensfortführung bestehen.

Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Heilbronn Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts oder eines anderen Amtsgerichts erklärt werden.

Rechtsbehelfe können ebenfalls als elektronisches Dokument eingereicht werden, jedoch ist eine Einreichung per E-Mail nicht zulässig. Weitere Informationen zur elektronischen Einreichung finden sich auf www.ejustice-bw.de.

Dieser Beschluss wurde am 29. Dezember 2023 vom Amtsgericht Heilbronn, dem Insolvenzgericht, gefasst.

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