Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 505 IN 95/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRA 22512 eingetragenen aradon Personal GmbH & Co. KG, Kölner Str. 58, 42651 Solingen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 21102 eingetragene aradon Personal Verwaltungs GmbH, Kölner Str. 58, 42651 Solingen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Holger Zierhut, Kölner Str. 58, 42651 Solingen,
ist am 26.05.2023, um 13:13 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Robin Schmahl, Höhscheider Str. 116, 42699 Solingen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
505 IN 95/23
Amtsgericht Wuppertal, 26.05.2023
Kommentar hinterlassen