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Insolvenz: Arbeit und Leben Schleswig-Holstein e.V.

viarami (CC0), Pixabay
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Bericht über die Anordnung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung

Aktenzeichen: 25 IN 3/25
Gericht: Amtsgericht Kiel – Insolvenzgericht
Datum des Beschlusses: 09. Januar 2025

Beteiligte Parteien

  • Schuldner:
    Arbeit und Leben Schleswig-Holstein e.V., Legienstraße 22, 24103 Kiel
    Vertreten durch die Vorstände Frank Homschu und Karsten Schneider
    Registergericht: Amtsgericht Kiel, Register-Nr.: VR 4101 KI
  • Verfahrensbevollmächtigte:
    Rechtsanwälte Take, Maracke & Partner
    Westring 455, 24118 Kiel
    Aktenzeichen: 019708/24/UHE
  • Vorläufiger Insolvenzverwalter:
    Rechtsanwalt Wilhelm Salim Khan Durani
    Wall 55, 24103 Kiel
    Telefon: 0431 600530, Telefax: 0431 6005360

Beschlussinhalte

  1. Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung:
    Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen gemäß § 21 Abs. 1 und 2 InsO wird die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
  2. Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
    Rechtsanwalt Wilhelm Salim Khan Durani wird als vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt.
  3. Einschränkung der Verfügungsbefugnis des Schuldners:
    Verfügungen des Schuldners sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies betrifft auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen den Beschluss kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung, der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung im Internet auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Kiel, Deliusstraße 22, 24114 Kiel, einzulegen. Die Fristwahrung setzt voraus, dass die Beschwerde rechtzeitig beim genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht erforderlich, jedoch möglich.

Besonderheiten bei elektronischer Einreichung:

  • Elektronische Dokumente müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder über sichere Übermittlungswege übermittelt werden.
  • Eine einfache E-Mail erfüllt die gesetzlichen Anforderungen nicht.

Weitere Informationen zu technischen Anforderungen finden sich in der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) und unter www.justiz.de.


Zusammenfassung

Das Amtsgericht Kiel hat im Rahmen des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeit und Leben Schleswig-Holstein e.V. eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Der Schuldner darf ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über sein Vermögen verfügen. Betroffene Parteien haben die Möglichkeit, den Beschluss durch Beschwerde anzufechten.


Datum der Bekanntmachung: 09. Januar 2025

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