Insolvenz:Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Westliches Westfalen / Sauerland e.V

Published On: Dienstag, 25.04.2023By

Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 257 IN 25/23

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

des im Vereinsregister des Amtsgerichts Dortmund unter VR 5167 eingetragenen Verein Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Westliches Westfalen / Sauerland e.V., Bünnerhelfstr. 2, 44379 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Dr. Thomas Feldmeier, und Herrn Martin Ebbinghaus, und Herrn Markus Bömeke, und Herrn Thomas Tillmann, und Herrn Thomas Hake,

ist am 25.04.2023, um 14:15 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Königswall 21, 44137 Dortmund bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

257 IN 25/23
Amtsgericht Dortmund, 25.04.2023

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